AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich und Einbeziehung

  1. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf unserer Waren über das Internet. Sie gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Einkaufs-AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform mit uns wirksam in diesen Vertrag einbezogen. Die Einbeziehung abweichender AGB nach Abschluss des Vertrages kann formfrei vereinbart werden.
  2. Gegenüber gewerblichen Kunden, i.S.d. §§ 14, 310 BGB ,gelten unsere AGB auch für zukünftige Verträge mit diesen, ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.

II. Schriftform

Zusätzliche oder andere Vereinbarungen, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform oder der E-Mail-Form mit qualifizierter elektronischer Signatur, sofern sie nicht vor oder nach Abschluss des Vertrages erfolgen.

III. Bindung an Angebote, Angaben bei Vertragsabschluß, Abweichungen von Angaben bei Vertragsabschluß, Vertragsunterlagen u.a.

  1. Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn wir bezeichnen unser Angebot als bindend.
  2. Ist die Anforderung oder Bestellung des Kunden rechtlich als Vertragsangebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, so sind wir berechtigt, dieses innerhalb von 12 Werktagen durch Zusendung oder Übergabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Übermittlung einer mit einfacher elektronischer Signatur unterzeichneten Email anzunehmen. An von uns gemachte bindende Angebote sind wir ebenfalls 12 Werktage gebunden.
  3. In Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene produktbeschreibende Angaben, es sei denn die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit der Ware mit dem Kunden vereinbart.
  4. Abweichungen von vereinbarten Produkteigenschaften berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von uns zugesichert wurde oder für uns erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.

IV. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

  1. Schließt der Kunde (nachstehend in diesem Abschnitt auch VERBRAUCHER genannt) den Vertrag mit uns zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann, (Verbrauchervertrag), so steht ihm ein Recht zum Widerruf nach Maßgabe der folgenden Ziffern 2. - 6. zu.
  2. Der Kunde (VERBRAUCHER) ist an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber uns zu erklären.
  3. Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB und nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Kunden (VERBRAUCHER). Der Widerruf ist innerhalb von zwei Wochen auszuüben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  4. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist oder,
  5. Ist der Warenwert nicht über 40 EUR, so hat der Kunde (VERBRAUCHER) die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In den übrigen Fällen erstatten wir die üblichen Kosten der Rücksendung.
  6. Bei Rücksendung beschädigter, verschmutzter oder abgenutzter Ware, desgleichen bei Unmöglichkeit der Rückgabe infolge Verlust oder Zerstörung, hat der Kunde Wertersatz in gesetzlicher Höhe zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn den Kunden an der Verschlechterung oder dem Untergang kein Verschulden trifft. Der Kunde kann die Verpflichtung zum Wertersatz vermeiden, indem er lediglich die Funktion der Ware prüft und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückgeschickt wird.
  7. Schließt der Kunde den Vertrag mit uns zu einem Zweck, der seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so steht ihm ein Recht zum Widerruf nicht zu.

V. Preisangaben, Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Der vereinbarte Preis versteht sich ohne Anlieferung, Verpackung,Versicherung oder sonstige Nebenleistungen und ist zahlbar ohne Abzug. Gegenüber UNTERNEHMEN versteht sich der Preis außerdem netto.
  2. Unsere Preisangaben sind nur verbindlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. V. 3.
  3. Bei einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, die Preise entsprechend in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung eingetretener Materialpreissteigerungen zu erhöhen und verpflichtet, entsprechend in dieser Zeit eingetretener Materialpreiserniedrigungen zu senken. Bei einer Steigerung des Gesamtpreises der Lieferung oder Leistung von mehr als 9% steht dem Kunden, der Nichtkaufmann ist, das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen. Gegenüber UNTERNEHMEN sind wir– unabhängig von der vereinbarten Lieferzeit – berechtigt und verpflichtet, den Preis dem Marktpreis entsprechend anzupassen, sofern dieser sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung um mehr als 4,5% geändert hat.
  4. Wechsel und Schecks werden nicht oder lediglich zahlungshalber angenommen. Der Kunde hat die anfallenden Wechsel- und Diskontspesen sowie Einzugsspesen zu bezahlen. Diese sind sofort fällig. Für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest haften wir nicht, sofern uns hierbei nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
  5. Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  6. Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalten geltend zu machen.
  7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

VI. Lieferung, Liefertermin, Lieferverzug, Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben wurde. Wir melden dem Kunden auf Wunsch die Versandbereitschaft der Ware.
  2. Der Liefertermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben waren oder uns weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei uns eintreten. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Rohstoffmangel auf den für die Produktion der Warenlieferung relevanten Rohstoffmärkten sowie verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
  3. Sollten wir mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. In die Berechnung der Verzugsdauer sind die von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen i.S.d. Ziff. VI. 2 nicht mit einzuberechnen.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerung i.S.d. Ziff. VI. 2 länger als 4 Wochen andauert.
  5. Werden wir von unserem Zulieferer selbst (endgültig) nicht beliefert, obwohl wir diesen sorgfältig ausgewählt und die Bestellung den Anforderungen an unsere Lieferpflicht genügt, so werden wir von unserer Leistungspflicht befreit, wenn wir dem Kunden unsere Nichtbelieferung anzeigen und, soweit zulässig, die Abtretung der uns gegen den Zulieferer zustehenden Ansprüche an den Kunden anbieten. Bei der Auswahl unserer Zulieferer haften wir nicht für leicht fahrlässiges Auswahlverschulden.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung des Kaufpreises, gegenüber UNTERNEHMEN bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (auch Wechsel, Scheck, Abtretung, Bürgschaft, Schadenersatz u. a.). Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
  2. Ist der Kunde UNTERNEHMEN, darf er die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung. ist er nicht berechtigt.
  3. Ist der Kunde UNTERNEHMEN, tritt er zur Sicherung unserer Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund (vergl. Ziff VII.1.) - schon jetzt von seinen Forderungen aus Lieferungen, in denen unsere Vorbehaltware enthalten ist, jeweils den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab, der unserem Rechnungspreis einschließlich Umsatzsteuer für die enthaltene Vorbehaltsware entspricht.
  4. Ist der Kunde UNTERNEHMEN; und übersteigt der Wert der Gesamtheit der uns zustehenden Sicherheiten die Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um mehr als 30% werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Fällt die Umsatzsteuer gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2, 3 InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze auf 40%.
  5. Ist der Kunde UNTERNEHMEN, hat er uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierzu trägt der Kunde, wenn die Intervention erfolgreich war, jedoch beim Beklagten als Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung vergeblich versucht wurde.
  6. Ist der Kunde UNTERNEHMEN und wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, dass beide wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache werden, so ist der Kunde verpflichtet uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Sache Miteigentum an der neuen Sache zu verschaffen.

VIII. Verpackung, Versand und Gefahrübergang

  1. Unsere Lieferungen werden fach- und handelsüblich verpackt auf Kosten des Kunden. Der Transport der Ware erfolgt fachgerecht und im Übrigen nach billigem Ermessen auf Kosten des Kunden.
  2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson, deren Beauftragten oder andere Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über, es sei denn dass die Ware mit eigenen Leuten oder eigenen Fahrzeugen zum Kunden gebracht wird. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferung an den Kunden.
  3. Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen die von ihm bezeichneten Risiken – soweit mit für uns mit zumutbarem Aufwand möglich – versichert.

IX. Mängel der Ware

  1. Ist der Kunde UNTERNEHMEN hat er die Ware unverzüglich – soweit zumutbar - zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich und – soweit zumutbar - substantiiert geltend zu machen.
  2. Ist die Ware mangelhaft und ist der Kunde UNTERNEHMER, sind wir abweichend von § 439 Abs. 1 BGB nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung berechtigt.
  3. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen. 3. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware sind nach Maßgabe von Ziffer X ausgeschlossen.

X. Haftungsbeschränkung

  1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
  2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. X Nr. 1. gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder wenn der andere aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut.
  3. Unsere Haftung aus, für ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko, abgegebene Garantien, Zusicherungen oder arglistiges Verschweigen von Mängeln in bezug auf die gelieferte Ware und Ansprüche aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt.

XI. Gültigkeitsbestimmung

Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Pflicht besteht nicht, wenn zur Zeit der Verwendung der AGB durch uns gegenüber dem die Unwirksamkeit rügenden Kunden, die Unwirksamkeit bereits durch mehrere Oberlandesgerichte oder den BGH festgestellt worden war.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde UNTERNEHMEN, ist Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag 73650 Winterbach. Wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen. In der Kunde VERBRAUCHER, ist der Gerichtsstand 73650 Winterbach für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat oder nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der BRD verlegt. Dies gilt auch, falls der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

XIII. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN–Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts.