TheraKid
Therapieliegen
TheraKid
sind anerkannte Hilfsmittel!
Hilfsmittelnummer
20.29.04.0001

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen, die von zugelassenen Leistungserbringern (Krankenkassen, Pflegekassen) abgegeben werden. Sie sollen den Erfolg der Behandlung einer Erkrankung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Hilfsmittel ersetzen beeinträchtigte Körperfunktionen, oder erleichtern und ergänzen diese. Z.B. Seh- und Hörhilfen, Geh- und Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel. Alle Hilfsmittel, die wie die TheraKid Therapieliegen verordnet werden können, werden im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Hilfsmittel werden im häuslichen Umfeld oder im allgemeinen Lebensbereich angewendet.

TheraKid-Therapieliege beantragen

Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel

Achtung - folgende Reihenfolge sollten Sie unbedingt einhalten:

1. Rezept

Ihr Kinder- oder Hausarzt stellt Ihnen ein Rezept für die TheraKid aus. Seine Diagnose begründet die Notwendigkeit des Hilfsmittels.

Diese Angaben sollten im Rezept enthalten sein:

  • Diagnose
  • TheraKid-Größe (z.B. TheraKid 10)
  • Hilfsmittelnummer 20.29.04.0001

2. Antrag

Senden Sie uns das Rezept und den letzten, aktuellen Arztbericht (SPZ, Klinik, Kinderarzt) oder ein Begleitschreiben vom Therapeuten mit der Begründung für die Notwendigkeit der Therapiebegleitung zu Hause, um das Hilfsmittel bei der Krankenkasse genehmigen zu lassen. Diese Unterlagen senden Sie uns bitte zu. Mit Ihren Unterlagen und einem Kostenvoranschlag beantragen wir bei Ihrer Krankenkasse die TheraKid-Therapieliege für Sie.

3. Bescheid

Die Kasse kann nun das Hilfsmittel genehmigen oder ablehnen. Bei einer Ablehnung lohnt sich ein Widerspruch.

Alle Therakid-Therapieliegen haben die Hilfsmittelnummer

20.29.04.0001

Bekanntmachung unserer Hilfsmittelnummer
(für TheraKid -10, -15, -20):

Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes (Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis vom 16. Oktober 2009) im Bundesanzeiger Nr. 184 vom 4. Dezember 2009

Bekanntmachung unserer Hilfsmittelnummer
(für TheraKid XXL):

Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes (Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis vom 14. Juni 2010) im Bundesanzeiger Nr. 115 vom 4. August 2010 (Änderung Produkteintrag)

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Kontakt

Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV Spitzenverband der Krankenkassen erstellt und ist ein Verzeichnis der von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel (SGB V § 128).

Hilfsmittelpositionsnummern

Jedes Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes hat eine Identifikationsnummer. Die 10-stellige Nummer setzt sich aus Produktgruppe, Anwendungsort, Untergruppe, Anwendungsart und Produkt zusammen. Die einzelnen Gruppen werden durch Punkte getrennt.

Wenn die Kasse ablehnt...

Die Krankenversicherungen entscheiden über die medizinische Notwendigkeit des beantragten Hilfsmittels. In manchen Fällen setzen die Krankenkassen einen Hilfsmittelberater mit Fachausbildung ein, der vor Ort den tatsächlichen Hilfsmittelbedarf überprüfen soll. Der Kostenträger kann im Zweifelsfall auch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzuziehen. Der MDK bietet den Kassen eine unabhängige, fachliche Unterstützung durch medizinisch und pflegerisch geschultes Personal.